Videotherapie: „Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen!“
Das haben auch die Kassenverbände auf Bundesebene und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen bereits am 18.03.2020 erkannt und erlassen, dass Videotherapie auch eine geeignete, alternative Form der logopädischen Behandlung in der Praxis darstellt.
Wir haben diese Empfehlung zeitnah umgesetzt, um unsere Patienten bestmöglich weiterversorgen zu können und sie dennoch möglichst vor Ansteckung zu schützen.
Der Weg war geebnet und gesichert. Eine zertifizierte software (Kassenärztliche Bundesvereinigung) wurde von uns in der Praxis installiert, eine Einwilligung vom Patienten dafür eingeholt und die Vorbereitungen getroffen.
So können wir drei Logopädinnen meines Teams in den einzelnen Praxisräumen bis auf weiteres teletherapeutisch agieren – und das mit großem Erfolg! Wir erhalten viel Lob und Anerkennung, was wir an dieser Stelle gerne zurückgeben! Solche Aktivitäten haben nur gemeinsam Erfolg! Vielen Dank!
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